PROFITIEREN SIE VON DER GESETZLICHEN DIENSTWAGENBESTEUERUNG.
Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten.
IHRE STEUERLICHEN VORTEILE.
Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis1 (BLP) bis 100.000 EUR wird der geldwerte Vorteil auf ein Viertel der Bemessungsgrundlage reduziert. Bei einem BLP über 100.000 EUR halbiert sich die Bemessungsgrundlage. Plug-in-Hybride profitieren unabhängig vom BLP von einer Reduzierung auf die Hälfte.
Diese Vergünstigungen gelten für die Privatnutzung, Fahrten zur Arbeitsstätte und Familienfahrten – vorausgesetzt, das Fahrzeug wird überwiegend beruflich genutzt und erfüllt die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG): maximal 50 g/km CO₂-Ausstoß oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (WLTP).
Gut zu wissen: Alle BMW i Modelle und die meisten der BMW Plug-in-Hybride erfüllen diese Kriterien und ermöglichen so eine optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile.
BMW i4 M50 xDrive: Verbrauch elektrisch, kombiniert WLTP in kWh/100 km: 17,6 - 21,9; Elektrische Reichweite, WLTP in km: 416–515; CO2-Emissionen, kombiniert WLTP in g/km: 0

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.